Stand. 01.01.2024
1. Allgemeines
Für unseren Lieferungen und Leistungen finden ausschließlich die nachstehenden Bedingungen Anwendung. Abänderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Sie gelten auch, wenn der Auftraggeber insbesondere bei der Auftragserteilung auf eigene Geschäftsbedingungen verweist, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Angebote und Abschluss
Alle unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn Prived Events eine entsprechende Auftragsbestätigung in Textform an den Auftraggeber sendet. Mündliche Zusagen müssen zu ihrer Gültigkeit in Schriftform festgehalten werden.
3. Leistungen
Prived Events bietet folgende Leistungen nach Anforderungen des Auftraggebers an und fungiert nicht als Veranstalter:
· Vermittlung und Buchung von mobilen DJs und Durchführung der vereinbarten Veranstaltung laut Angebot.
· Bereitstellung und Verleih von Ton- und Lichttechnik
· Vermittlung von Fotografen & Fotoboxen
4. Anmeldung und Lizenz Zahlung an die GEMA
Prinzipiell ist immer der Veranstalter – also z.B. der Discothekenbetreiber oder der Organisator einer öffentlichen Veranstaltung – verantwortlich für die Anmeldung und Lizenz Zahlung an die GEMA.
Die Anmeldung erfolgt über die zuständige GEMA-Bezirksdirektion (http://www.gema.de/plz-suche/).
5. Preise
· Alle in Angeboten und Buchungsbestätigungen genannten Preise gelten für Privat- sowie Firmenkunden.
· Gemäß § 19 UStG enthält der Rechnungsbetrag keine Umsatzsteuer.
· Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden entsprechend nachträglicher Vereinbarung zusätzlich berechnet.
· Die aktuellen Preise, sowie Leistungsumfänge, der Pakete, sind auf der folgenden Internetseite hinterlegt
(https://www.prived-events.de/leistungen/dj-service/preise/)
· Es ist bei Vertragsabschluss eine Anzahlung in Höhe von 30% der vereinbarten Gage binnen 7 Tagen auf folgendes Konto zu überweisen. Erst durch die Zahlung kommt der Vertrag zustande.
Bank: Sparkasse Harburg Buxtehude
IBAN: DE06 2075 0000 0090 1175 40
BIC: NOLADE21HAM
Empfänger: Jens Ferber
Verwendungszweck: Rechnungsnummer
6. Leistungsstörungen
Mängel der Leistung sind in schriftlicher Form binnen 14 Tagen nach Leistungserbringung bei Prived Events anzuzeigen, andernfalls erlöschen sämtliche etwaige Ansprüche.
7. Leistungsverzug
Die Fälligkeit der Leistung für beide Seiten wird mit dem Datum der Veranstaltung laut Vertrag bestimmt. Sämtliche Rechnungen sind binnen 7 Tagen nach Erhalt fällig. Der Auftraggeber kommt auch ohne Mahnung spätestens 30 Tage nach dem vertraglich vereinbarten Fälligkeitsdatum. Vom Verzugszeitpunkt ist Prived Events berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen.
8. Auftragsstornierung
1. Ein Widerruf der Buchung durch den Kunden ist binnen 14 Tagen ab Eingang der Buchungsbestätigung ohne Kostenfolge nach Maßgabe nachfolgender Bestimmungen möglich (sog. Widerrufsfrist). Bei kurzfristigen Buchungen, bei denen die Veranstaltung in weniger als drei Wochen stattfindet, ist ein Widerruf abweichend von Satz 1 nur innerhalb von 48 Stunden ab Eingang der Buchungsbestätigung kostenfrei möglich. Bitte beachten Sie, dass das von Prived Events eingeräumte Widerrufsrecht ausschließlich eine Serviceleistung von Prived Events darstellt. Gesetzlich besteht dazu keine Verpflichtung (§ 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
2. Nach Ablauf der vorstehend genannten Widerrufsfrist können Stornogebühren seitens Prived Events anfallen. Prived Events wird dem Kunden eine der folgenden Stornierungsbedingungen anbieten, die dem Kunden im Buchungsablauf angezeigt und in der Buchungsbestätigung festgehalten wird:
· bis 30 Tage vor Veranstaltung nur Anzahlung
· bis 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn max. 50%
· später max. 100% vom Auftragswert.
3. Im Falle einer zu späten Stornierung durch den Kunden, kann Prived Events die vorstehend genannte Stornogebühr gemäß der gebuchten Stornierungsbedingungen in Rechnung stellen. Eine ggf. bereits geleistete Anzahlung entsprechend dem Dienstleistungsvertrag ist in Abzug zu bringen. Es steht Prived Events frei, dem Kunden geringere Stornierungsgebühren zu berechnen, höhere Gebühren sind hingegen unzulässig.
4. Eine nachträgliche Änderung der Buchung, z. B. des Veranstaltungsdatums oder Veranstaltungsortes, kann beantragt werden. Prived Events behält sich vor, die durch die Umbuchung angefallen Mehrkosten dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen z.B. durch mehr Kilometer zum Anfahrtsort etc.
5. Bereits in Anspruch genommene kostenpflichtige Leistungen, z. B. persönliches Vorgespräch, sind von der Stornierung und Erstattung ausgeschlossen.
6. Ein Widerruf oder eine Stornierung hat immer in schriftlicher Form an Prived Events zu erfolgen. Der Widerruf wird mit dem Tag des Poststempels oder dem Datum der eingehenden E-Mail gewertet.
7. Der Anspruch auf das Stornierungsentgelt bleibt in jedem Fall unberührt, wenn nachträglich ein außergewöhnliches und unvorhersehbares Ereignis auftritt, auf das derjenige, der sich auf höhere Gewalt beruft, keinen Einfluss hat und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt in zumutbarer Art und Weise nicht hätten vermieden werden können. Hierzu zählen beispielsweise Streiks, Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Epidemien & Pandemien, Naturkatastrophen. Sind die in Abs. 2 genannten Fristen abgelaufen, hat Prived Events einen Anspruch auf die Stornierungsgebühren unter Abzug ersparter Aufwendungen. Die o.g. Staffel enthält eine angemessene Stornierungsgebühr, da die Veranstaltung bereits geplant worden ist, Vorgespräche stattgefunden haben und der genaue Leistungsumfang am Veranstaltungstag schon besprochen worden ist.
8. In folgenden Fällen kann der Prived Events den Auftrag stornieren:
a. Innerhalb der Widerrufsfrist entsprechend 8. Abs. 1;
b. Wenn der Kunde, die Anzahlung nicht binnen 7 Tagen nach Erhalt der Vertragsunterlagen bezahlt.
c. Bei Nichterfüllen der Mitwirkungspflicht des Kunden an einer erfolgreichen Auftragsabwicklung;
d. Doppelbuchung, wenn ein anderer Kunde schneller bei der Rücksendung der Vertragsunterlagen war.
e. Der Kunde hat fehlerhafte Angaben bei der Buchung gemacht und eine nachträgliche Korrektur war nicht einvernehmlich möglich.
f. Bei Erkrankung oder sonstigen Gründe, die eine Leistungsdurchführung für Prived Events am Veranstaltungstag unmöglich machen. Prived Events versucht in diesem Fall dem Kunden einen Ersatz-Dienstleister zu gleichen Konditionen zu vermitteln (Ersatzservice).
9. Verpflegung
Der Auftraggeber verpflichtet sich Prived Events am Veranstaltungsabend entsprechende Verpflegung wie z.B. nicht alkoholische Getränke (Wasser, Säfte etc.) sowie angemessene Speisen bereitzustellen. Sollte Prived Events die Kosten für seine Verpflegung selbst tragen müssen, können Diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.
10. Bereitstellung von Parkmöglichkeiten
Der Auftraggeber verpflichtet sich Prived Events am Veranstaltungsabend entsprechende Parkmöglichkeiten zum Be- und Entladen des Fahrzeuges sowie einen Stellplatz für das Fahrzeug bereitzustellen. Die damit verbundenen Kosten sind vom Auftraggeber zu übernehmen. Sollten Prived Events für das Parken seines Fahrzeuges am Veranstaltungsabend Kosten entstehen, können diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.
11. Bewertungen
Der Kunde verpflichtet sich nach erfolgreicher Durchführung der Veranstaltung Prived Event zu bewerten. Der Link kann der Schlussrechnung entnommen werden oder wird dem Kunden per Mail mitgeteilt.
12. Gewährleistung eines witterungsbeständigen Standortes für den DJ
Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei schlechten Witterungsverhältnissen (z.B. Regen oder starkem Wind) Prived Events einen witterungsbeständigen Standort, an dem Prived Events sein Equipment (Boxen, Mischpult, Lichter etc.) sicher verwahren, aufbauen und entsprechend bedienen kann, zur Verfügung zu stellen. Sollte Prived Events am Veranstaltungstag kein solch ein Platz zur Verfügung stehen und die Witterungsverhältnisse kein geschütztes Arbeiten zulassen, kann Prived Events den Aufbau sowie die Nutzung seines Equipments verweigern. Die ausgemachte Gage ist dennoch zu zahlen.
13. Zahlungsbedingungen
Wir sind grundsätzlich berechtigt, nach Auftragserteilung bis zu 100% der Grundpauschale als Vorkasse zu fordern. Alle Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anders lautenden Bestimmungen des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche gerichtlich festgestellt und von Prived Events anerkannt wurde. Eine Zahlung per Überweisung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf unserem Bankkonto verbindlich gutgeschrieben ist. Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein, so ist Prived Events zum sofortigen Vertragsrücktritt ohne besondere vorherige Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Aufforderungen sämtliche Forderungen von Prived Events sofort in einem Betrag fällig. Prived Events ist berechtigt, seine Forderungen an Dritte abzutreten.
14. Nutzung von übermittelten Informationen
Der Auftraggeber darf übermittelte Informationen nur für die genannten Veranstaltungen nutzen. Eine anderweitige Nutzung oder die Weitergabe an Dritte ist unzulässig. Locations und Einsatzkräfte, über die Prived Events Informationen geliefert hat, dürfen nur mit Zustimmung von Prived Events für andere Veranstaltungen genutzt werden. Von Prived Events erstellte Konzepte und Vorschläge für die Durchführung von Veranstaltungen und Werbeaktionen dürfen vom Auftraggeber nur nach schriftlicher Zustimmung durch Prived Events verwendet werden. Bei Zuwiderhandlung steht Prived Events die Vergütung zu, die angefallen wäre, wenn dem Auftraggeber die betreffenden Informationen von Prived Events übermittelt worden wären. Darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche bleiben Prived Events vorbehalten.
15. Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamte Rechtsbeziehungen zwischen Prived Events und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart.
16. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird der Sitz von Prived Events vereinbart. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
17. Informationen zur Online-Streitbeilegung
Informationen zur Online-Streitbeilegung (OS) und der OS-Plattform zur außergerichtlichen Lösung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern in der EU finden Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr
18. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
19. Foto- und Videoaufnahmen
Der Auftraggeber erlaubt Prived Events, auf der durchzuführenden Veranstaltung, Foto- sowie Videoaufnahmen zu machen und diese für die Homepage, sowie Soziale Medien zu verwenden. Des Weiteren stellt der Veranstalter, Fotos & Videos der Veranstaltung Prived Events kostenlos für die Nutzung auf der Homepage zur Verfügung.
20. Einverständnis Newsletter "Werbemails und Aktionen"
Der Auftraggeber erlaubt Prived Events, diesen über Angebote und Aktionen per E-Mail zu informieren. Eine Austragung muss durch den Auftraggeber selbst erfolgen oder wird auf Wunsch durch Prived-Events manuell ausgeführt.